Blutdruck-Kontrolle als pharmazeutische Dienstleistung
Wir bieten Ihnen die standardisierte Dreifach-Messung des Blutdrucks als pharmazeutische Dienstleistung an zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Bluthochdrucktherapie. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse beziehungsweise Ihre private Krankenversicherung, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
So wird die Blutdruck-Kontrolle durchgeführt:
- Die Messung erfolgt in unserem abgeschirmten Beratungsraum durch unser pharmazeutisch ausgebildetes Personal.
- Nach einer Ruhephase messen wir Ihren Blutdruck am linken Oberarm. Unser Gerät nimmt eine automatische Dreifach-Messung vor. Das Gerät verbleibt während der Messung am Arm und führt die Messungen automatisch im Abstand von circa 1 Minute durch. Die gesamte Messdauer beträgt circa 5 Minuten.
- Neben dem Mittelwert aus der 2. und 3. Messung erhalten Sie konkrete Empfehlungen zu Maßnahmen.
- Vor der Messung erfolgt eine mindestens 5-minütige Ruhephase, bei zuvor erfolgter Anstrengung auch länger.
- Ihre Fragen werden im Anschluss beantwortet.
- Planen Sie bitte circa 15 Minuten Zeit für die Ruhephase, Messung und Besprechung ein.
So können Sie sich vorbereiten:
- Bitte verzichten Sie mindestens 1 Stunde vor der Messung auf koffeinhaltige Getränke, Alkohol und Nikotin.
- Bitte wählen Sie passende Kleidung. Die Messung erfolgt am Oberarm. Zurückgeschobene Kleidung darf den Arm nicht abschnüren.
- Bitte verzichten Sie vor der Messung auf körperliche und nervliche Belastung.
- Bitte verzichten Sie auf Schmuck und Uhren am linken Arm oder nehmen diese vor der Messung ab.
- Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.
- Sie können die folgende Vereinbarung bereits im Vorfeld zur Kenntnis nehmen. Erhalten werden Sie diese vor Ort.
- Vereinbarung über die Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck"
So haben Sie Anspruch auf eine Blutdruck-Kontrolle:
- Wenn Sie mindestens ein verordnetes Medikament gegen Bluthochdruck einnehmen, haben Sie alle 12 Monate Anspruch auf eine Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung.
- Nach jeder Änderung Ihrer Bluthochdruckmedikation haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung, frühestens 2 Wochen nach Rezepteinlösung, wobei die 12-Monats-Frist ab diesem Zeitpunkt neu beginnt.
- Bei erstmaliger Verordnung eines Medikamentes gegen Bluthochdruck besteht Anspruch auf eine Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung frühestens 2 Wochen nach Rezepteinlösung.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
- Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse beziehungsweise Ihre private Krankenversicherung, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Zuzahlung muss ebenfalls nicht gezahlt werden.
- Für Privatversicherte fallen vor Ort ebenfalls keine Kosten an bei Zustimmung zur folgenden Einwilligungserklärung für Privatpatienten.
- Einwilligungserklärung für Privatpatienten
So können Sie einen Termin vereinbaren:
- Gerne können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Wir bieten Ihnen vielfache Kontaktmöglichkeiten. Gerne können Sie einen Termin auch direkt vor Ort vereinbaren.
- Tipp: Kombinieren Sie die Inhalator-Schulung mit einem Medikamenten-Check bei mehr als 5 verordneten Medikamenten.
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